Katze oder Wildtier gefunden! Katzen ohne Heimat e.V.
Eine Katze sitzt miauend vor Ihrer Terrassentüre? Ein unbekannter Hund erwartet Sie vor Ihrer Haustüre? Oder Sie sind unterwegs und finden eine Katze, einen Hund, der offensichtlich keinem Menschen zuzuordnen ist?
Grundsätzlich sind aufgefundene Heim- und Haustiere wie Katzen, Hunde, Kleintiere, Ziervögel Fundsachen.
Der Umgang damit fällt damit unter das Fundrecht (§§ 965 – 984 BGB). Danach ist das Tier unverzüglich dem Eigentümer oder der zuständigen Fundbehörde zu melden.
Aufgefundene oder zugelaufene Tiere müssen sofort im zuständigen Tierheim oder bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben werden, sollte der Besitzer nicht bekannt sein. Das Tierheim oder die Polizei nehmen Ihre Personalien auf. Damit haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt. Tiere, die bei der Polizei abgegeben werden, kommen in das zuständige Tierheim. Auf gar keinen Fall dürfen Sie einen Hund oder eine Katze einfach behalten.
Sofern Sie die Möglichkeit haben, suchen Sie einen Tierarzt / eine Tierärztin auf. Dort kann kontrolliert werden, ob das Fund-Tier eine Kennzeichnung hat. Auch unsere Vorstandsmitglieder haben ein Chiplesegerät. Im Idealfall ist das Tier beim Haustierregister TASSO (24 h erreichbar) oder FINDEFIX gemeldet und der Besitzer / die Besitzerin können unmittelbar ausfindig gemacht werden.
erreichbar von 8.00 - 18 Uhr:
erreichbar von 18:00 bis 24:00 Uhr und von 6:00 bis 8:00 Uhr:
Wir leisten gerne auch Hilfe zur Selbsthilfe! Deshalb können Sie sich bei Fragen bei uns melden, wenn Sie ein Tier gefunden haben. Wir nehmen keine Fundtiere auf. Bitte berücksichtigen Sie, dass alle unsere Helferinnen und Helfer ehrenamtlich arbeiten. Nehmen Sie Rücksicht und rufen bitte nur zu den angegebenen Uhrzeiten an.
Außerhalb dieser Uhrzeiten wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle und / oder an das zuständige Tierheim oder die im Notdienst erreichbare Tierarztpraxis.
erreichbar von 8.00 - 18 Uhr:
Wir leisten gerne auch Hilfe zur Selbsthilfe! Deshalb können Sie sich bei Fragen bei uns melden.
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Ist ein wildes Tier zugelaufen oder wird aufgefunden, sieht es anders aus. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es generell verboten, zum Beispiel Vögel, Igel oder Eichhörnchen ohne offensichtlichen Grund zuhause aufzunehmen. Nur wenn es offensichtlich ist, dass das Tier krank oder verletzt ist, darf es gesund gepflegt werden. Da Wildtiere besondere Bedürfnisse hinsichtlich Haltung und Futter haben, müssen diese in erfahrene Hände gegeben werden. Sobald das Wildtier wieder gesund ist, muss es wieder ausgesetzt werden. Mit anderen Worten: Im Gegensatz zu einem Haustier wird das Wildtier niemals Dein rechtmäßiges Eigentum werden.
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Elstern und Raben
Singvögel
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Regelmäßig laufen Menschen Igel zu. Wenn du also so ein Tier in deiner Nähe entdeckst – achte darauf, wann du es zu Gesicht bekommst. Igel sind eigentlich
dämmerungs- beziehungsweise nachtaktiv. Am
Tag wäre diese Begegnung an sich schon ein
ungewöhnliches Zeichen. Ist der Igel dann auch noch
apathisch und
mager, dann ist er mit Sicherheit krank. Du solltest den Igel vorsichtig aufnehmen, ihn wärmen und zur nächsten Auffangstation bringen.
erreichbar von 8.00 - 18 Uhr:
erreichbar von 16:00 - 20 Uhr:
Wir leisten gerne auch Hilfe zur Selbsthilfe! Deshalb können Sie sich bei Fragen bei uns melden.
erreichbar von 8.00 - 18 Uhr:
Heidi Rothwinkler - Tel: 0171 - 21 59 276
Bitte beachten Sie, dass alle hier aufgeführten Anlaufstellen für Haustiere, sowie Wildtiere ehrenamtlich arbeiten! Es handelt sich hier um Privatpersonen die alles in ihrer Freizeit und aus eigener Tasche finanzieren. Vielleicht wollen Sie Ihren kleinen Findling finanziell unterstützen, dass würde uns sehr freuen!